Wie ihr vielleicht wisst, hat die CDU-geführte sächsische Landesdirektion im März entschieden, dass das Straßenfest des CSD Dresden nicht mehr als politische Versammlung zählt. Die Stadtverwaltung soll dieses nun wie jedes beliebige kommerzielle Event behandeln. Wir haben klar gesagt: Das Perverse bleibt politisch!
Das Verwaltungsgericht Dresden hat nun den Eilantrag des CSD Dresden gegen diesen Einschnitt in das Versammlungsrecht abgelehnt. Allerdings ist noch Zeit für eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen.
Für alle, die dem Event-Charakter des hiesigen CSDs kritisch gegenüber stehen und die früheren Debatten verfolgt haben, klingt das vielleicht nach keiner großen Neuigkeit. Dennoch betrifft diese Gerichtsentscheidung weit mehr als nur einen einzelnen Termin im weit gefächerten queeren Jahreskalender. Dies ist ein Einfallstor für weitere bürokratische behördliche Schikane. Kleine Prides mit knappen Ressourcen wird dies am stärksten beeinträchtigen.
Dem Rainbow-Flash zum IDAHOBIT in Plauen wurde dieses Jahr ebenfalls der Schutz des Versammlungsrechtes versagt. Und wir haben gerade erfahren, dass die Behörden in Görlitz mit dem dortigen CSD ähnlich umspringen wollen. Genau das haben wir 2021 und in den späteren Debatten vorhergesagt. Es geht darum, queere Präsenz im öffentlichen Raum zu beschneiden.
Auch wenn es uns fern liegt, für den CSD Dresden e.V. in die Bresche zu springen: wir müssen unser Versammlungsrecht gegen jeden Versuch der Aushöhlung verteidigen!
🏳️🌈Wir rufen den CSD Dresden auf, sein Versprechen zu halten und unsere Rechte bis zur höchsten Instanz einzuklagen!
🏳️🌈Wir rufen die Medien auf, dies als das zu beschreiben, was es ist: ein Angriff auf das Versammlungsrecht queerer Menschen!
🏳️🌈Und wir rufen euch alle auf, das zu tun, worin Queers seit jeher am besten sind: sinnlose staatliche Schikane zu ignorieren und selbstbewusst den Raum zu nehmen, der uns zusteht! Wir brauchen keine Genehmigung um uns zu feiern!
❤️🔥Das Perverse bleibt politisch!❤️🔥