Unser Statement zu den Plänen der sächsischen Landesdirektion zum Status des Straßenfestes des CSD Dresden.
Ihr habt es sicher schon mitbekommen: Die Landesdirektion unter CDU-Innenminister Schuster spricht dem CSD-Straßenfest den politischen Charakter ab. Es soll nicht mehr als Versammlung behandelt werden, was mit Antragsaufwand, strengeren Bedingungen und höheren Kosten verbunden wäre.
Und dieser Angriff auf das Versammlungsrecht ist leider kein Einzelfall. Seit einigen Jahren werden queere Versammlungen immer wieder durch Behörden gegängelt.
Bereits 2021 wollte das Ordnungsamt Dresden die Abschlusskundgebung der Queer Pride nicht als Versammlung anerkennen. Zwei Jahre später traf es den CSD in Stendal 2025 wurde in Schönebeck der CSD durch das Ordnungsamt vorzeitig abgebrochen. In Köthen schikanierten die Behörden mit abstrusen Verboten von Toilettenwagen und Stromversorgung, in Borna wollte das Rathaus den CSD gleich komplett absagen, weil am gleichen Tag noch andere Events in der Stadt stattfanden. Trotz klarer Rechtslage musste auch immer wieder vor Gericht um die Verwendung von Fetischkostümen und sogenannte Puppy-Masken gerungen werden, zuletzt im vergangenen Jahr in Bautzen.
Wir haben uns immer wieder klar gegen all diese Einschränkungen positioniert.
Nun stellt sich die Landesdirektion unter CDU-Innenminister Schuster per Anordnung gegen das Versammlungsrecht queerer Menschen und ihrer Unterstützer*innen. Das ist ein gefährlicher Präzedenzfall. Wir sehen einen erneuten Vorstoß, die Grenzen auszutesten, um queere Sichtbarkeit weiter und weiter zu eliminieren. Heute trifft es einen großstädtischen CSD mit Großsponsoren; als nächstes vielleicht eine kleinere Hinterland-Organisation, die sich nicht so einfach wehren kann.
Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle. Wir wünschen dem CSD Dresden e.V. viel Erfolg bei dem Rechtsstreit für queere Versammlungsfreiheit.
Wir sagen: Das Perverse bleibt politisch!
Eine öffentliche, nicht versteckte und selbstbestimmte queere Präsenz trägt immer einen politischen Aspekt in sich. Diese Präsenz – egal in welcher Form, ob als militantes Straßenfest, als familienfreundlicher Riot oder als Queer Pride Demonstration – ist immer auch ein Akt des Aufbegehrens gegen reaktionäre Kräfte. Es ist praktisch gelebter Widerstand gegen alle, die Sexualität, Begehren, Geschlecht in das Private verbannen oder – gerade wenn es um Minderheiten geht – gleich ganz verbieten wollen. Aus gutem Grund ist die gesamte Vielfalt des Protestes vom Grundgesetz geschützt.
Eingriffe gegen die Versammlungsfreiheit lehnen wir klar ab. Angesichts der erschreckenden Zahlen queerfeindlicher Straftaten und der Bedrohungslage von CSDs in Sachsen sagen wir: Queere Versammlungen gehören geschützt und nicht behördlich behindert!