Gemeinsam aufstehen gegen institutionalisierte Transfeindlichkeit

Wir teilen hier aus aktuellem Anlass einen Spenden- und Unterstützungsaufruf. Ein Spendenkonto findet ihr am Ende des Textes. Direkter Support ist am 3. April ab 12:40 Uhr im Saal 2 beim Arbeitsgericht Dresden gern gesehen.

Wir stellen uns klar an die Seite der Betroffenen und wünschen ihr viel Kraft bei dem Kampf um Gerechtigkeit!

Liebe Leute,

bitte helft mit und unterstützt mich durch eine Spende und eure Anwesenheit vor Gericht im Kampf gegen institutionalisierte Transfeindlichkeit.

Ich wurde im Sächsischen Krankenhaus Großschweidnitz für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik während meiner Tätigkeit als Psychologin aufgrund meines Geschlechts diskriminiert, angefeindet und ausgegrenzt. Eigentlich sollte ein Landeskrankenhaus ein sicherer Ort sein, vor allem wenn die Fachrichtungen vorgeben, sich mit dem Thema trans* auszukennen.

Der Träger des Krankenhauses, das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, hat sich zu den Vorfällen nicht geäußert. Ich erhielt keinerlei Hilfe oder Schutz trotz mehrfacher Bitte um Stellungnahme.

Mir wurde als Trans-Frau die Anrede als Frau durch die klinische Direktorin Frau Dr. med. Loretta Farhat offiziell verweigert, dies geschah laut ihrer Aussage in Absprache mit dem Ministerium.

Dadurch erteilte sie allen Transfeind_innen in der Klinik die Absolution, mich zu missgendern. Davon machten leider schon zuvor viele (glücklicherweise nicht alle) Mitarbeiter_innen, auch Psycholog_innen und Ärzt_innen Gebrauch.

Schließlich kündigte die Klinik mir das Arbeitsverhältnis, obwohl mir sehr gute Arbeitsleistungen bestätigt wurden. Der Personalrat der Klinik trug diese Entscheidung mit.

Um institutionelle Diskriminierung und Transfeindlichkeit durch Institutionen des Landes Sachsens offenzulegen, Missstände in dieser Gesellschaft aufzuzeigen und mir und allen anderen trans*Menschen Recht zu verschaffen, habe ich gegen das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingereicht. Die Klage ist am 15.03.2022 beim Amtsgericht in Dresden eingegangen.

Ich brauche eure Unterstützung. Durch den Verdienstausfall aufgrund der Kündigung kann ich die Anwältinnenkosten in Höhe von 1150 € und Verfahrenskosten in Höhe von 350 € nicht selbst tragen.

Durch leise Duldung oder klandestine Zustimmung vergrößert sich der machtvolle Raum, in dem sich Menschen, die von der Norm abweichen, nicht sicher, nicht zugehörig, nicht angenommen fühlen. So entstehen Zonen, die unbewohnbar, unbegehbar werden für viele. Überall dort, wo die, die anders glauben, anders lieben, oder anders aussehen, unsichtbar gemacht werden, wo sie übersehen werden, als seien sie keine Menschen aus Fleisch und Blut, als würden sie keine Schatten werfen. Überall dort, wo die, die nicht der Norm entsprechen, zu Boden gerempelt werden, überall dort, wo niemand ihnen wieder aufhilft, wo sich niemand entschuldigt, überall dort, wo die, die etwas abweichen, zu etwas Monströsem gemacht werden, da entsteht Komplizenschaft zum Hass. (Emcke, C. Gegen den Hass. 2020)

Lasst uns gemeinsam gegen Hass, Trans*- und Menschenfeindlichkeit in dieser Gesellschaft aufstehen und für mehr Sicherheit für trans*Menschen als Arbeitnehmer_innen und als Patient_innen in Landeskrankenhäusern sorgen. Unterstützt mich in diesem Fall finanziell durch eine Spende und mit eurer Anwesenheit vor Gericht. Die Verhandlung ist öffentlich.

Der Termin zur Güteverhandlung wurde bestimmt auf Montag, 3. April 2023, 12:40 Uhr, Saal 2 beim Arbeitsgericht Dresden, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden.


Spendenkonto:

Kontoinhaber: elinor Treuhand e.V.
IBAN: DE48430609677918887700
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck (bitte immer angeben!): ELINORAK63WE

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